Künstliche Intelligenz stellt das Urheberrecht vor Fragen, die es bisher nicht kannte: Wem gehört ein Werk, an dem eine Maschine mitgewirkt hat? Und dürfen KI-Systeme mit geschützten Werken trainiert werden?
Nach deutschem Recht kann nur ein Mensch Urheber sein – rein maschinell erzeugte Ergebnisse sind in aller Regel gemeinfrei. Text- und Data-Mining ist nach § 44b UrhG grundsätzlich erlaubt, Rechteinhaber können sich die Nutzung ihrer Werke aber vorbehalten. Wo genau die Grenzen verlaufen, entscheiden die Gerichte gerade erst – vom Hamburger LAION-Urteil bis zum ersten US-Urteil zum KI-Training in Delaware.
Ich berate Urheber, Künstler und Medienunternehmen dabei, ihre Werke zu schützen und neue Technik rechtssicher zu nutzen. Daneben bleiben die klassischen Fragen des Urheberrechts – von Figurenschutz bis Miturheberschaft – ein Schwerpunkt meiner Arbeit.






