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Datenschutz & Recht auf Vergessen

Wann muss das Internet vergessen?

Löschungs- und Auslistungsansprüche gegen Suchmaschinen, Plattformen und Online-Archive.

Gang in einem Rechenzentrum

Was einmal im Netz steht, bleibt oft für immer auffindbar – auch wenn es längst nicht mehr stimmt oder niemanden mehr etwas angeht.

Seit dem „Google Spain“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs und mit Art. 17 DSGVO können Betroffene verlangen, dass Suchmaschinen Ergebnisse auslisten. Nach längerer Zeit kommen auch Ansprüche direkt gegen Verlage und Online-Archive in Betracht: Mit seinen Beschlüssen „Recht auf Vergessen I und II“ hat das Bundesverfassungsgericht 2019 die „Chance zum Neubeginn“ als Teil des Persönlichkeitsschutzes anerkannt.

Ich setze Löschungs- und Auslistungsansprüche gegen Suchmaschinen, Plattformen und Archive durch.

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Kommentar

Online-Archive

2019 hat das Bundesverfassungsgericht mit seinen bemerkenswerten Beschlüssen „Recht auf Vergessen…

· 1 Min.

Kommentar

Suchmaschinenbetreiber

2014 hat der Europäische Gerichtshof in seinem „Google Spain“ Urteil den Leitgedanken eines „Rechts…

· 1 Min.

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