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Presse- und Persönlichkeitsrecht

Was darf Satire?

Kunst- und Meinungsfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht: Satire, Karikatur, Parodie und Pastiche.

Marcel Duchamp, L.H.O.O.Q. (1919) – die Mona Lisa mit Schnurrbart

Satire darf übertreiben, verzerren und verletzen – aber nicht alles. Wo die Grenze zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht verläuft, gehört zu den schwierigsten Fragen des Medienrechts, weil sich beide Seiten auf Grundrechte berufen können.

Mit diesem Spannungsverhältnis beschäftige ich mich seit über zwanzig Jahren: in Fachaufsätzen von 2000 bis 2017, in der Debatte um Böhmermanns Schmähgedicht und in Essays zu Memes und Deepfakes. Seit 2021 erlaubt das Urheberrecht mit der Pastiche-Schranke (§ 51a UrhG) ausdrücklich die künstlerische Anlehnung an fremde Werke – wie weit sie reicht, ist eine der spannendsten offenen Fragen.

Ich prüfe satirische und kritische Beiträge vor ihrer Veröffentlichung und vertrete Betroffene ebenso wie Künstler und Medien.

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Presse & Diskussion

In der Presse

Fachpublikationen

Publikationen zum Thema

  • Das Problem der Authentizität in der DokumentarsatireZUM 2017, 432-434
  • Das Problem einer adäquaten Rezeption von SatireZUM 2016, 710-715
  • Kritische Anmerkungen zur konventionellen gerichtlichen Prüfungsmethodik bei satirischen DarstellungenZUM 2004, 887 - 895
  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Konflikt mit dem verfassungsrechtlichen Freiheitsanspruch der SatireZUM 2000, 137 - 142

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Für Gastbeiträge und Diskussionen stehe ich gerne zur Verfügung.

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