Satire darf übertreiben, verzerren und verletzen – aber nicht alles. Wo die Grenze zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht verläuft, gehört zu den schwierigsten Fragen des Medienrechts, weil sich beide Seiten auf Grundrechte berufen können.
Mit diesem Spannungsverhältnis beschäftige ich mich seit über zwanzig Jahren: in Fachaufsätzen von 2000 bis 2017, in der Debatte um Böhmermanns Schmähgedicht und in Essays zu Memes und Deepfakes. Seit 2021 erlaubt das Urheberrecht mit der Pastiche-Schranke (§ 51a UrhG) ausdrücklich die künstlerische Anlehnung an fremde Werke – wie weit sie reicht, ist eine der spannendsten offenen Fragen.
Ich prüfe satirische und kritische Beiträge vor ihrer Veröffentlichung und vertrete Betroffene ebenso wie Künstler und Medien.





