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US-Komikerin Sarah Silverman - Klage gegen OpenAI

Dr. Anja Brauneck

1 Min. Lesezeit

Die US-Komikerin und Buchautorin Sarah Silverman („The Bedwetter“) und zwei weitere Autoren haben im Juni 2023 u.a. gegen das Technologieunternehmen OpenAI Klage eingereicht. Sie klagen an, dass OpenAI die Urheberrechte an Texten aus ihren Büchern verletzt habe. Diese seien als Trainingsdaten für die künstliche Intelligenz von ChatGPT rechtswidrig eingesetzt worden. Die hinterlegten Autorenvermerke, nämlich das Verbot, die Inhalte ihrer Bücher als Schulungsmaterial für ChatGPT einzusetzen, seien absichtlich entfernt worden. Ihre Texte seien somit gegen ihren ausdrücklichen Willen und ohne Entschädigung zu Trainingszwecken kopiert worden. Eine Anfrage an das Programm, eine Kurzzusammenfassung des Buchinhalts etwa von „The Bedwetter“ zu erstellen, sei erfolgreich verlaufen. Das Programm hätte damit den Beweis für die unzulässige Schulung selbst geliefert.

Anders als im deutschen Urheberrecht gibt es in den USA keine Schrankenregelung wie den deutschen § 60d UrhG, wonach urheberrechtlich geschützte Werke zu Forschungszwecken auch ohne ausdrückliche Erlaubnis der Urheber als Trainingsdaten genutzt werden dürfen. So gilt für solche Fälle in den USA nur die allgemeine Schranke des „Fair Use“. Danach können – in bestimmten Fällen (so grundsätzlich auch beim Training künstlicher Intelligenzen) - zum Wohle der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen Nutzungen urheberrechtlich geschützter Inhalte auch ohne Erlaubnis zulässig sein. Dennoch wird sich hier mit Blick auf die Schutzinteressen der Autoren u.a. die Frage stellen, inwieweit durch die Schulung der Künstlichen Intelligenz - mit den Texten der Kläger - Ergebnisse generiert werden können, die mit den Originalwerken konkurrieren. Dieser Aspekt wird in die gerichtliche Beurteilung sicher miteinfließen. Ein Grundsatzurteil in dieser Rechtsfrage ist zu erwarten.