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Documenta fifteen/Möllers’ Kunstfreiheits-Gutachten

Dr. Anja Brauneck

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Der Jurist Christoph Möllers hat im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Januar 2023 ein Gutachten zu den „grundrechtlichen Grenzen und grundrechtlichen Schutzgeboten staatlicher Kulturförderung“ vorgelegt. Anlass des Gutachtens waren unter dem Verdacht des Antisemitismus stehende Exponate der documenta fifteen - großformatige Werke mit teils drastischen Karikaturen. Die documenta wird von einer gemeinnützigen Gesellschaft (Gesellschafter: Land Hessen/Stadt Kassel) in Form einer GmbH veranstaltet. Die künstlerische Leitung hatte das indonesische Künstlerkollektiv ruangrupa.

Kernaussage des Gutachtens: Das Künstlerkollektiv als privater Grundrechtsträger kann sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit berufen. Auch Antisemitismus ist im Rahmen der liberalen Ordnung des Grundgesetzes von der Meinungsfreiheit geschützt, selbst wenn dieser angesichts der deutschen Geschichte skandalös und politisch zu verurteilen ist. Die Geschäftsführung bzw. die documenta GmbH, die wie eine staatliche Organisation zu behandeln ist, darf auf die kuratorische Konzeption bzw. auf die Kunst keinen Einfluss nehmen. Die Grundrechte der Meinungs- und Kunstfreiheit ermächtigen nur die „Künstler“. Allerdings besteht innerhalb einer staatlich organisierten Ausstellung die Verpflichtung zur Distanzierung und Kontextualisierung durch die Organisatoren gegenüber etwa antisemitischen Äußerungen. Dies folgt aus dem verfassungsrechtlichen und den Staat verpflichtenden Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 GG. In dieser Hinsicht hätte sich die Geschäftsführung der documenta – so Möllers – wohl zu lange zu passiv verhalten.

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