
2022 hat der Europäische Gerichtshof in einem weiteren Urteil gegenüber Google entschieden, dass der Löschungsanspruch personenbezogener Daten aus der Datenschutzgrundverordnung den Suchmaschinenbetreiber unmittelbar dazu verpflichtet, Verlinkungen zu löschen, wenn sie zu Falschinformationen auf einer Website führen. Die Betroffenen müssen dem Betreiber die dafür erforderlichen Beweise – in einem ihnen zumutbaren Umfang - vorlegen. In diesem Fall ging es um ein deutsches Ehepaar, das über eine Verlinkung ihres Namens zu einer amerikanischen Internetseite in Misskredit gebracht wurde.
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