Mexiko – neue Regeln schützen Synchronsprechende vor KI-Stimmklonen

Dr. Anja Brauneck

Mexiko hat den rechtlichen Schutz von Synchronsprechern, Schauspielern und anderen ausübenden Künstlern vor der unerlaubten Nutzung ihrer Stimmen und ihres Erscheinungsbildes durch künstliche Intelligenz ausgeweitet. Im Mai 2026 wurde hierzu ein Reformdekret veröffentlicht, das sowohl das mexikanische Arbeitsgesetz als auch das Urheberrechtsgesetz ändert. Im Mittelpunkt steht insbesondere der Schutz vor KI-generierten Stimm- und Darbietungsklonen sowie eine stärkere vertragliche Kontrolle der Künstler über die Nutzung ihrer Stimme.
Nach dem reformierten Arbeitsgesetz müssen Arbeitsverträge von ausübenden Künstlern künftig ausdrücklich festlegen, unter welchen Bedingungen und gegen welche Vergütung ihre Stimme oder ihr Erscheinungsbild mithilfe von KI-Systemen oder vergleichbaren Technologien verwendet werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass bereits vorhandene Aufnahmen ohne entsprechende vertragliche Grundlage für neue KI-generierte Inhalte eingesetzt werden.
Parallel dazu wurde der Schutz im Urheberrecht erweitert. Bild und Stimme eines ausübenden Künstlers dürfen grundsätzlich nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung oder der Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber verwendet oder veröffentlicht werden. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass dieser Schutz auch Ergebnisse umfasst, die mithilfe künstlicher Intelligenz oder anderer Technologien erzeugt werden. Hat ein Künstler für eine bestimmte Nutzung eine gesonderte Vergütung erhalten, wird grundsätzlich vermutet, dass seine Zustimmung nur für die ausdrücklich vereinbarten Zwecke und Nutzungsarten erteilt wurde. Eine andere Nutzung erfordert daher eine neue Zustimmung sowie eine weitere Vergütung.
Besonders geschützt werden Fälle, in denen KI-Systeme Darbietungen klonen oder die Stimme eines Künstlers identifizierbar simulieren und dadurch dessen professionelle Leistung auf dem Markt ersetzen können. Das Gesetz sieht allerdings Ausnahmen vor. Diese gelten u.a. für Parodie, Satire und kreative Imitationen. Daneben bestehen bestimmte Ausnahmen etwa für journalistische oder informative Zwecke sowie für Aufnahmen im öffentlichen Raum.
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